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Bio-Zertifizierung

Förderrichtlinie zur Bio-Zertifizierung

Für Unternehmen, die schon Bio-Produkte einsetzen, aber noch nicht bio-zertifiziert sind, soll diese Förderrichtlinie einen Anreiz schaffen, sich zertifizieren zu lassen und damit die Möglichkeit eröffnen, ihre eingesetzten Bio-Produkte auch auszuloben und zu bewerben. Aber auch rein konventionell wirtschaftende Unternehmen kann dies anregen in Zukunft bio-regionale Produkte einzusetzen. Diese erste Anschubfinanzierung, die durch die Förderrichtlinie gegeben ist, soll den Unternehmen Bedenken nehmen und aufzeigen, dass mögliche Hürden und Herausforderungen, die vielleicht mit einer Bio-Zertifizierung verbunden werden, zu bewältigen sind. 

Gefördert werden dabei die Bio-Zertifizierungskosten des Unternehmens für einen Zeitraum von einem Jahr mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent des Nettobetrags. Voraussetzung für die Förderung ist eine entsprechende Bewerbung mit einer Kurzbeschreibung des Unternehmens, einer Kurzbeschreibung der Art, des Umfanges und der Herkunft der bio-regionalen Rohstoffe sowie einem Kostenvoranschlag der Öko-Kontrollstelle.

Die Förderrichtlinie finden Sie hier

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Regionalmanagement der Bio-Musterregion Biberach.

Bioessen in der Außer-Haus-Verpflegung

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