Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist bemüht, diesen Internetauftritt (https://streuobst.landwirtschaft-bw.de) im Einklang mit den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen für die Internetseite streuobst.landwirtschaft-bw.de
In folgenden Punkten ist die Erfüllung der Kriterien zum Teil noch nicht gegeben:
- Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse: technische Mängel sind in Bearbeitung
In folgenden, redaktionellen Punkten ist die Erfüllung der Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen zum Teil noch nicht gegeben:
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
- Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 1. Februar 2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 4. Dezember 2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
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Durchsetzungsverfahren
Das Durchsetzungsverfahren ist in Baden-Württemberg durch die Ombudsfunktion der Beauftragten der Landesregierung für die
Belange von Menschen mit Behinderungen sowie das zur Verfügung stehende Verbandsklagerecht nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 L-BGG
gewährleistet.
Sie erreichen die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter folgender E-Mail-Adresse: