Der Neckar-Odenwald-Kreis fördert die Bio-Zertifizierung von Verarbeitung, Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und Handel, sowie
der Produktion von ökologisch erzeugten Weihnachtsbäumen.
Der Kreistag des Neckar-Odenwald-Kreises hat eine Förderrichtlinie zur Bio-Zertifizierung von Verarbeitung, Gastronomie, Gemeinschaftsveroflegung und Handel, sowie zur Produktion von ökologisch erzeugten Weihnachtsbäumen beschlossen.
Über einen Zeitraum von 2 Jahren werden dafür 15.000 € zur Verfügung gestellt.
Im Einzelnen geht es dabei um Betriebe, die Getreide, Fleisch, Milch, Eier, Gemüse oder andere landwirtschaftliche Produkte verarbeiten. Dabei kann es sich etwa um Metzgereien, Bäckereien und Molkereien, aber auch um Handelsgeschäfte, gastronomische Betriebe oder Gemeinschaftsverpflegungen handeln. Diese Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur „Bio-Zertifizierung“ erhalten können. Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung, mindestens ein entsprechendes Erzeugnis aus dem Neckar-Odenwald-Kreis zu beziehen. Dadurch werden indirekt dann auch die regionalen landwirtschaftlichen Bio-Betriebe und damit die gesamte Wertschöpfungskette gefördert.
Mit der Förderung werden Betriebe, die regionale Bio-Produkte einsetzen, zudem dabei unterstützt, das entsprechend zu bewerben und für die Endverbraucher kenntlich zu machen. Die Förderung kann genauso gut aber auch bisher rein konventionell wirtschaftende Verarbeitungsbetriebe dazu anzuregen, künftig Bio-Produkte aus der Region zu beziehen.
Ausdrücklich mit eingeschlossen ist ferner die Produktion von Bio-Weihnachtsbäumen. Gerade in diesem Sektor sieht die Verwaltung aktuell noch einen ganz erheblichen Nachholbedarf.
Die Förderrichtlinie sieht vor, dass bis zu 75 % der Öko-Kontrollkosten gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Bewerbung des Betriebs mit einer Kurzbeschreibung, sowie der Kostenvoranschlag einer Öko-Kontrollstelle. Bewilligt werden maximal 750 Euro je Betrieb und Jahr über eine Förderperiode von höchstens 2 Jahren, insgesamt also maximal 1.500 Euro je Betrieb.
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