Navigation überspringen

Schlachtung im Herkunftsbetrieb

Als eines der ersten Projekte soll für interessierte Tierhalter in der Region die Möglichkeit geschaffen werden, ihre Tiere im eigenen Betrieb zu schlachten. Im August 2021 veröffentlichte die EU hierzu eine neue Verordnung.  Mit dem neuen Kapitel VI a des Anhang III Abschnitt I Verordnung (EG) Nr. 853/2004, werden die hygienerechtlichen Anforderungen an die Schlachtung im Herkunftsbetrieb von Rindern, Schweinen und Pferden unter Nutzung einer mobilen Einheit europaweit geregelt:

Mit einer behördlichen Genehmigung können je Schlachtvorgang bis zu drei Hausrinder oder bis zu sechs Hausschweine oder bis zu drei Pferde im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Einheit geschlachtet werden. 

In der Region Rems-Murr-Ostalb war das Thema hofnahe Schlachtung von Rindern bereits in der Bewerbungsphase zentral. Einzelne landwirtschaftliche Betriebe und Metzgereien haben sich bereits vernetzt und gemeinsam mit den Veterinärämtern über die Möglichkeiten gesprochen. Beim Maschinenring Rems-Murr-Nackar-Enz e.V. ist außerdem bereits eine mobile Einheit für die (technisch einfachere) Geflügelschlachtung vorhanden.

In ersten Projektgruppentreffen wurde überlegt, wie die Möglichkeit zur Schlachtung von Rindern im Herkunftsbetrieb in die Breite gebracht werden kann, und unter welchen Voraussetzungen beispielsweise Maschinenringe mobile Schlachteinheiten dafür zur Verfügung stellen können. Im Rahmen einer Biolandgruppe soll dazu ein Schlachtmobil angeschafft werden. Dies wird als Modell durch weitere interessierte Erzeuger- und Schlachtbetriebe begleitet, um so Erkenntnisse und Erfahrungen für die Weiterverbreitung zu sammeln.

Aktuell werden Schlachtbetriebe gesucht, die sich für die Zusammenarbeit mit einem Schlachtmobil interessieren und dazu bereit sind, an der baulichen Konzeption einer mobilen Schlachteinheit mitzuarbeiten. 



Nachrichten zum Projekt

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung