Seit heute, dem 09.04.2020 können auch landwirtschaftliche Betriebe Corona-Soforthilfen beantragen.
Aus der Pressemitteilung des MLR:
"Für Antragstellende mit bis zu 10 Beschäftigen steht ein Formular für die Soforthilfe des Bundes und für Antragstellende mit 11 bis 50 Beschäftigten ein Formular für die Soforthilfe des Landes bereit. Die Antragsformulare stehen ausschließlich elektronisch auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums zum Download bereit. Dort werden auch alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren der Antragstellung erläutert. Ausgefüllte und unterzeichnete Anträge laden Sie bitte auf dem zentralen Portal www.bw-soforthilfe.de hoch."
Für Rückfragen zur Antragstellung ist eine Hotline unter der Nummer 0711 126-1866 oder- 1867 eingerichtet. Die Hotline ist über die Osterfeiertage und danach montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr besetzt.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/