Damit regionale Betriebe auch zukünftig bei der Umstellung auf eine Bio-Produktion unterstützt werden, hat der Kreistag die
Förderung der Bio-Zertifizierung verlängert und zu diesem Zweck eine neue Förderrichtlinie beschlossen. Die neue
Förderrichtlinie tritt am 01. Januar 2023 in Kraft. Ziel ist es Bio-Zertifizierungen entlang der gesamten regionalen
Wertschöpfung voranzubringen, von Bäckereien und Metzgereien über Gastronomie bis hin zu Gemeinschaftsverpflegung und
Handel. Auch in der neuen Förderperiode liegt dabei der Fokus auf Kleinst- und Kleinunternehmer mit bis zu 50 Mitarbeitenden. Die Bio-
Zertifizierung von Weihnachtsbäumen ist als besonderes Alleinstellungsmerkmal unserer Bio-Musterregion ausdrücklich mit
eingeschlossen.
Link
zur neuen Förderrichtline ab 01. Januar 2023